Aktuell: „derzeit bis auf weiteres KEINE Vermietungen möglich!“

Allgemeine Vermietbedingungen für Vermietfahrzeuge.

1. Allgemeines

Das umseitig beschriebene Fahrzeug wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit vermietet. Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) ist berechtigt, bei einem technischen Defekt, oder bei einer verspäteten Rückgabe durch den Vormieter, ein anderes, tarifgleiches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.  Abweichungen von der Ausstattung begründen keinerlei Ansprüche des Mieters. Sollte die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) kein Fahrzeug zur Verfügung haben, so können keine Ansprüche seitens des Mieters gegen die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) gestellt werden. Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Reservierung stornieren bzw. von einem Mietvertrag, bei dem das Fahrzeug noch nicht übergeben worden ist, zurücktreten. Die Mietsache wird von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) auf ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel für den Zeitpunkt der Übergabe an die Mieter überprüft. Sofern Mängel (beispielsweise Karosserieschäden) vorhanden sind, werden diese im Übergabeprotokoll bzw. auf der Schadenskarte gesondert bezeichnet. Gleichwohl sind die Mieter verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und sich von der Unversehrtheit der Plomben, dem Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des vollständigen Werkzeuges, der Wagenpapieren, des Warndreiecks, des Verbandskastens, des Reserverads und des bei  Übergabe tatsächlichen Tankinhalts zu überzeugen. Die Mieter sind verpflichtet, etwaige Abweichungen hiervon so wie äußerliche erkennbare Mängel der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) jeweils zu zeigen. Das Fahrzeug muss in dem selbigen sauberen Zustand zurückgegeben werden, wie es dem Mieter von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) erhalten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro berechnet. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten der Mieter. Die Mieter haben das Fahrzeug mit dem selbigen Tankinhalt wie bei Übergabe zurück zu geben. Andernfalls ist die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) berechtigt, dem Mieter bei der Tankung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) sich für Abrechnungen und Rückzahlungen einen Zeitraum von 60 Werktagen in Anspruch nehmen darf.

2. Besondere Pflichten des Mieters

2.1 Allgemeines
Die Mieter sind verpflichtet, das Kraftfahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehende Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Bei gewerblicher Warenbeförderung haben sich die Mieter an die Bestimmungen des Gütekraftverkehrgesetzes zu halten, ist das Kraftfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, so werden hiermit die Mieter ausdrücklich auf die gesetzlichen Verpflichtungen zur Benutzung dieses Fahrtenschreibers hingewiesen.

2.2 Befüllung und Kontrolle
Bei jedem Tankstop ist der Ölstand zu überprüfen und gegebenenfalls mit den vorgeschriebenen Füllstoffen (Vollsynthetik-Öl) zu ergänzen. Bei Nicht oder teiweiser Befüllung des Tanks wird eine Tankungsgebühr in Höhe von € 50,00 incl.MwSt. zzgl. dem verbrauchten Kraftstoff dem Benutzer in Rechnung gestellt.

2.3 Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf nur von den Mietern, deren angestellten Berufsfahrern und den im Mietvertrag auf der Vorderseite angegebenen Fahrern geführt werden. Die Mieter haben das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Die Mieter haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob diejenigen Personen, welchen sie das Fahrzeug überlassen und auch überlassen dürfen, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie müssen sie verpflichten, an alle Vereinbarungen dieses Mietvertrages einzuhalten. Die Mieter sind verpflichtet, auf Verlangen der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) die Namen und Anschriften derjenigen mitzuteilen, welchen Sie das Fahrzeug überlassen haben, insbesondere zur Fahrerfeststellung bei Verkehrsunfällen und Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit dem Fahrzeug. Alle die Mieter betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten in gleicher Weise auch für die jeweiligen berechtigten Fahrer.

2.4 Obhutspflicht
Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fließenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Bei Auslandsfahrten (die vom Vermieter erlaubt sein müssen) darf das Fahrzeug nur verlassen werden, wenn es bewacht ist oder auf einem verschlossenem Einzel- oder Sammelparkplatz bzw. in einer verschlossenen Garage abgestellt wird. Verstoßen die Mieter gegen die Verpflichtungen, so haben Sie der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) den dieser entstehenden Schaden zu ersetzen.

2.5 Nutzungsbeschränkung
Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrengut zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Eine Weitervermietung des Kraftfahrzeuges ist verboten. Sollte der Mieter gegen diese Vorschrift (2.5)  verstoßen, so wird seine Kaution einbehalten.

2.6 Auslandsfahrten
sind grundsätzlich nicht gestattet, und bedürfen im Einzelfall die schriftliche Genehmigung der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) auf der Vorderseite des Mietvertrages. Sollte ein Mieter oder deren bevollmächtigter Fahrer ohne schriftliche Genehmigung ins Ausland fahren oder in Länder, die nicht im Mietvertrag genehmeigt sind,wird zum Schutz gegen Diebstahl das Fahrzeug abgeschaltet. Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) kündigt den Vertrag fristlos und wird das Fahrzeug umgehend abholen oder abholen lassen. Alle anfallenden Kosten hierfür trägt der Mieter. Desweiteren wird der bereits entrichtete Mietpreis als Schadenersatz einbehalten. Bei Fahrten ins Ausland, die von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) genehmigt sind, hat der Mieter selbständig darauf zu achten, dass er die Verkehrsvorschriften in dem jeweiligen Land einhält. Insbesondere die Vignettenpflicht und Anmeldung zur Mautgebühr. Sollte der Mieter hiergegen Verstoßen, ist er im vollen Umfang selbst dafür haftbar.

2.7 Anzeigepflicht bei Unfall
Die Mieter/Fahrer sind verpflichtet, bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht beteiligt ist. Die Mieter oder deren Fahrer sind verpflichtet Namen, Vornamen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die Geltendmachung von unfallbeteiligten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich durch die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez). Die Mieter sind verpflichtet, der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen. Soweit sich bei den Fahrzeugpapieren ein Formular zur Unfallaufnahme befindet, ist dieses zu verwenden und sorgfältig auszufüllen und der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) zu überlassen.Im Falle eines Unfalls ist die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) berechtigt, die reservierte Kaution von der Kreditkarte abzubuchen, bis der Schadenshergang aufgeklärt ist.Wenn der Mieter mit dem angemieteten Fahrzeug einen Unfall selbstverschuldet verursacht, wird dem Mieter, die von der Versicherung erhöhte Versicherungsprämie (Heraufstufung der Prämie) in Rechnung gestellt.

2.8 Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Rückgabetermin und Ort während der Geschäftszeiten bei der Station der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) zurückzugeben. Bei einer Verspätung ab 30 Minuten, ist die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) berechtigt, einen weiteren Tag zu berechnen. Falls die Mieter die vertraglich vereinbarte Fahrzeugrückgabe ändern wollen, ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) einzuholen. Die nicht rechtszeitige Rückgabe der Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichten die Mieter zum Ersatz des der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) heraus entstehenden Schaden. Weiterhin wird die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) umgehend eine polizeiliche Strafanzeige gegen die Mieter erstatten. Der Mieter hat bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Rückzahlung/Teilzahlung des im Vertrag festgehalteten Mietpreises. Eine Fahrzeugrückgabe ohne Beisein des Mieters ist nur mit vorheriger Rücksprache der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) möglich.

2.9 Mietpreis
Etwaige von der Preisliste abweichende Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnugsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) berechtigt, abweichend von den auf der Vorderseite des Mietvetrags vereinbarten Mietpreisen die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr und Kilometerpreis entsprechend ihrer Preisliste abzurechnen. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) fällig. Siehe hierzu auch 5.1.

3. Pflichten des Vermieters

3.1 Versicherung, Haftung
Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Eine Versicherung für Gefahrguttransporte besteht nicht. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Mieter für alle darauf zurückführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. § 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sollte ein Mieter das Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht auf der Vorderseite des Mietvertrages hervorgeht, und sollte ein Schaden am gemieteten oder anderen Fahrzeug entstehen, so haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.

3.2 Wartung
Die Wartung des Fahrzeuges, außer Wagenwäsche, wird von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) nach Anmeldung durchgeführt, sofern nichts anderes auf der Vorderseite des Mietvertrages hervorgeht.

3.3 Reparaturen
Die Reparaturen des Fahrzeuges werden von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) durchgeführt, sofern nichts anderes auf der Vorderseite des Mietvertrages hervorgeht. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen die Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von 50,00 Euro ohne Rücksprache beauftragen. Bei erforderlichen Reparaturen, die den vorgenannten Kostenbetrag übersteigen, ist in jedem Fall die vorherige telefonischer Zustimmung der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) einzuholen.

3.4 Technischer Defekt und Unfall
Falls das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts oder eines Unfalls nicht mehr fahrfähig ist, sind die Mieter verpflichtet, hiervon unverzüglich die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) telefonisch zu verständigen und die weitere Vorgehensweise mit dieser abzusprechen. Der Benutzer ist verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall (auch ohne Fremdschaden) unverzüglich die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) anzurufen und den Unfall mitzuteilen sowie die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen sowie alle Maßnahmen zu treffen, welche der Beweissicherung des Unfalls dienen und die Durchsetzung eventuelle Schadensersatzansprüche gewährleisten. Bei jedem Schadenseintritt und bei Auftreten eines Mangels und/oder einer Funktionsstörung hat der Benutzer die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) unverzüglich zu verständigen und die weitere Verwendung des Fahrzeugs abzustimmen. Einen Ausfall oder eine Beschädigung des Kilometerzählers haben die Mieter der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) unverzüglich mitzuteilen.
Der Benutzer haftet für alle Schäden, die während der Benutzerdauer an dem Fahrzeug und der Ausrüstung entstehen oder durch den Betrieb verursacht werden, insbesondere für tatsächlich angefallene oder durch Gutachten ermittelte fiktive Reparaturkosten, für Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und/oder merkantile Wertminderung. Der Benutzer haftet auch für den eingetretenen Benutzerausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden. Mindestens in der Höhe des Tages oder Km-Pauschale, es sei denn, der Benutzer weist nach, dass der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Dabei haftet der Benutzer der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Selbstbeteiligung/Kaution bei Schäden, die er oder ein berechtigter Fahrer infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht hat in voller Höhe (ohne Haftungsbegrenzung) bei gleichzeitigem Wegfall des Kaskoschutzes für sämtliche durch ihn oder einen sonstigen (berechtigten oder unberechtigten) Fahrer verursachte Schäden, die entstanden/darauf zurückzuführen sind durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Benutzers/Fahrers, insbesondere durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Kupplung schleifen lassen, Alkohol- oder Drogeneinfluss, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (ab 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit), und bei Abkommen von der Straße bei Aquaplaning; durch einen unberechtigten Fahrer, dem der Benutzer das Fahrzeug ohne vorherige Einwilligung überlassen hat; bei vertragswidriger Überschreitung der vereinbarten Benutzerdauer nach deren Ablauf; infolge eines Verstoßes gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere wenn der Benutzer bei einem Verkehrsunfall (auch ohne Fremdschaden) nicht unverzüglich die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) und die zuständige Polizei verständigt und/oder den Unfall nicht polizeilich aufnehmen lässt und bei Unfallflucht die Warmlaufphase nicht eingehalten oder die ordnungsgemäße Kontrolle und Befüllung des Fahrzeugs mit Schmier und Betriebsstoffen unterlassen hat; die erforderliche Sorgfalt bei Bedienung und Handling außer Acht lässt (z.B. Kavalierstart), dass das Fahrzeug ohne vorherige (eingangs dieses Dokuments einzutragende) schriftliche Zustimmung der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) im Ausland, auf Rennstrecken oder bei Motorveranstaltungen gefahren wurde. Der Benutzer haftet für alle Fremdschäden (Sach- und Personenschäden), die durch die für das Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Der Mieter stellt die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) insoweit vor Ansprüchen Dritter frei.

4. Haftung der Mieter bzw. Fahrer

4.1 Die Mieter haften im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug. Welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) während der Geschäftszeiten entstanden sind, insbesondere solchen, die durch das Ladegut, die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhen oder sonstiger Vorschriften der Obhutspflichten, an Sitzbezügen und Bodenteppichen, Felgen und Reifen verursacht wurden, sowie für Schäden die aufgrund einer unrichtigen Kraftstoffbefüllung des Fahrzeuges durch die Mieter bzw. Fahrer entstanden sind, aber auch für alles sonstigen Schäden in voller Höhe. Das selbe gilt bei einer Beförderung von Gefahrengut. Ausgenommen hiervon sind Schäden, welche durch Mängel des Fahrzeugs selbst verursacht werden und welche die für Mieter nicht vermeidbar waren. Sofern der vereinbarte Rückgabetermin außerhalb der Geschäftszeiten der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) liegt, haftet der Mieter auch für den Zeitraum ab Rückgabe bis zum nächsten Beginn der Geschäftszeiten. Sämtliche Bestimmungen dieser Ziffer geltend außerdem auch in jedem Fall ohne eigenes Verschulden der Mieter.

4.2 Haben die Mieter mit der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) eine Haftungsbeschränkung vereinbart, haften sie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, bei Fahren unter Alkoholeinfluss und bei Unfallfluchten sowie im Falle einer Obliegenheitsverletzung gem. Ziff. 2.1, 2.6 dieser AGB in vollem Umfang. Im Übrigen haften die Mieter vorbehaltlich der Vereinbarungen in Ziff. 4.1 lediglich in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung und auf Schadenspositionen, welche von der Fahrzeugversicherung nicht umfasst sind z. B. Rückholkosten. Werden mehrere unabhängige Schäden verursacht, haften die Mieter für jeden einzelnen Schadensfall bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) erhebt bei Behördenanfragen aufgrund Verkehrsverstößen zum Ausgleich des daraus entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwands in jedem einzelnen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisaushang.

4.3 Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) verpflichtet sich, Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten des Fahrzeuges bzw. - bei Vorliegen eines Totalschadens auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes vermindert um den Restwert, welche ihr gegen einen Unfallgegner der Mieter zustehen, an die Mieter abzutreten, jedoch höchstens in Höhe desjenigen Betrages, welchen die Mieter selbst an die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) zum Ausgleich dieses Schadens bezahlt haben. Nicht angetreten werden Ansprüche, welche auf Dritte übergangen sind oder noch übergehen werden (z. B. Fahrzeugversicherung). Diese Forderungsübergänge gegen der Abtretung an die Mieter vor. Die Abtretung kann nicht zum Nachteil eines solchen Dritten geltend gemacht werden.

5. Weitere Vereinbarungen

5.1 Die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos auch ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Benutzervertrages unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden falscher Angaben zur Person und Vermögenslage, zweifelhafter Bonität, insbesondere Nichtdeckung der vorgelegten Kreditkarte, Nichteinlösung von Schecks, Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Pflichten. In diesen Fällen ist die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) berechtigt, dass Fahrzeug per GPS abzuschalten und abzuholen. Alle hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter.Der bereits entrichtete Mietpreis wird von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) als Schadensersatz einbehalten.  Daneben bleiben Schadensersatzansprüche der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung (bei Langzeitmiete) mehr als 3 Tage im Verzug sein, so wird dies als Verletzung der Vertragspflicht anerkannt und die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die hierdurch einhergehenden Kosten (wie z.B. Rückholungskosten des Fahrzeuges) sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen. Sollte der Mieter die Anmietung stornieren, so wird eine Stornogebühr von 40 % des Mietpreises fällig. Ausnahme ist der nachweisliche Entzug der Fahrerlaubnis.

5.2 Zurückbehaltungsrechte der Mieter können gegenüber der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf demselbigen Mietvertrag beruhen, aus dem die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) Ansprüche gegen die Mieter geltend macht.

5.3 Eine Abtretung von Forderungen der Mieter gegen die Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) ist unzulässig.

5.4 Weitere Vereinbarungen, als auf der Vorderseite des Vertrages und in den AGB schriftlich niedergelegt, wurden nicht getroffen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

5.5 Persönliche Daten der Mieter werden von der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) in ihrer EDV erfasst.

5.6 Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) im Rahmen des Vertrages und zu der Abwicklung soweit im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen der Abschleppwagenvermietung München(Senna Dolangez) ist gestattet.

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet das bundesdeutsches Recht Anwendung, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand München, soweit der Benutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder allgemeinen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist oder der Benutzer Kaufmann im Sinne des HGB oder eine in § 38 I ZPO gleichgestellte Person ist. Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Abänderung der Schriftformklausel.



 

 

 

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